|
Die SozialpädagoginBirgit KondziolkaSie ist in ihrem Aufgabenbereich Ansprechpartnerin für alle Schülerinnen und Schüler (Sek. I und Sek. II) und für das Kollegium. 1. Schulsozialarbeit Im Rahmen der Schulsozialarbeit, die methodisch und zielbezogen gleich der der Schulsozialpädagogik ist, in der Literatur und Praxis jedoch allgemein mit Schulsozialarbeit bezeichnet wird, bildet die Beratung einen wesentlichen Schwerpunkt dieser Tätigkeit. Weitere Schwerpunkte sind die Arbeit im Ganztagsbereich (Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften, Offene Angebote) mit Schülerinnen und Schülern sowie die Beratung über das Schulsystem Gesamtschule (Systemberatung).
Schulsozialarbeit wird tätig bei Problemen in der Schule, in der Familie, im Umgang mit Behörden sowie bei spezifischen Lebensproblemen, die immer auch „sozial", also gesellschaftlich mitbedingt sind. Daher ist die Arbeit mit einzelnen Schülerinnen/Schülern, Lehrerinnen/Lehrern, Eltern ebenso wichtig wie soziale Gruppenarbeit, die Arbeit innerhalb der Schule ebenso wie schulübergreifende Aktivitäten im Alltag und sozialen Umfeld. Innerhalb dieser Tätigkeiten unterliegt die Schulsozialarbeit folgenden Handlungsprinzipien ihrer Profession: - Freiwilligkeit und Vertrauen :Vertrauen kann nicht erzwungen werden, ebenso wenig die persönliche Bereitschaft zu Verhaltensänderungen
- Ganzheitlichkeit: Die Zerstückelung von Lebenswirklichkeit und Parzellierung des Menschen soll überwunden werden
- Befähigungshilfe: Hilfe zur Selbsthilfe, Verbesserung des Bewältigungsverhaltens und der Konfliktfähigkeit,
- Reifungs- und Entwicklungshilfe
- Integrationshilfe: Zugehörigkeit schaffen/ermöglichen, Ausgliederung verhindern, Verhaltensalternativen entwickeln, Solidarität erfahren helfen
- Allparteilichkeit: Stützung des Schwächeren, Berücksichtigung der legitimen Interessen aller Beteiligten, Kompromissfähigkeit
- Schweigepflicht: Zusicherung der Verschwiegenheit, die auch gesetzlich geboten ist.
2. Handlungsfelder der BeratungHauptaufgabe der Sozialpädagogin ist die Beratung und Orientierungshilfe bei Konflikten und individuellen Problemen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte. Sie ist jedoch auch Ansprechpartnerin für Lehrerinnen und Lehrer bei auftretenden Schwierigkeiten mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder einer Gruppe. Des weiteren arbeitet sie mit bei der Entwicklung und Durchführung pädagogischer Projekte, in Arbeitsgruppen und Gremien. Die Beratung erfolgt mit problemzentriertem, übungsbezogenem oder erlebnisorientiertem Ansatz in der Einzelfallhilfe oder der Gruppenarbeit. Dabei sind nicht so sehr Unterrichtsberatung, Verhaltensappelle, Rechts- oder Schullaufbahnberatung Gegenstand der Beratungstätigkeit, sondern das Erfassen der inneren Lage und subjektiven Wirklichkeit sowie das Stimulieren der individuell eigenen Motive als Antriebskraft für Veränderung und Entwicklung. Im Rahmen der Einzelfallhilfe, die sich vorwiegend an einzelne Schülerinnen und Schüler richtet, die entweder aus eigener Motivation oder durch einen Hinweis mit der Sozialpädagogin Kontakt aufnehmen, umfasst die Beratung das folgende methodische Handeln: Informative Beratung - Schülergespräche zur Exploration sozialer Schwierigkeiten
- Explorative Elterngespräche, Elterninformation und -beratung
- Beratung bei Konflikten, die aus der Lehrerrolle erwachsen
- SchülerInnenbeobachtung im Unterricht und im Freizeitbereich
- Hausbesuche
- Offenes Beratungsangebot
- Krisenintervention
- Zusammenarbeit und Weitervermittlung (Informationsaustausch) mit anderen Institutionen der Jugendhilfe (Jugendamt, Erziehungsberatung, therapeutische Einrichtungen usw.)
- Aufgaben der Dokumentation der Beratungstätigkeiten unter Beachtung der Schweigepflicht auch innerhalb der Schule (Aktenvermerke, Gesprächsaufzeichnungen)
- Teilnahme an Konferenzen, bei denen es um die Probleme der Schülerinnen und Schüler geht, mit denen die Sozialpädagogin arbeitet.
Wie schon erwähnt setzt Beratungstätigkeit voraus, dass der/die Beratung Suchende der BeraterIn vertraut. Für ein erfolgversprechendes Arbeiten wird jedoch eine enge Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen angestrebt, die die Schüler unterrichten. Eine Weitergabe von Informationen ist daher durchaus beabsichtigt, sofern die betreffenden Klienten dazu ihr Einverständnis geben. Im Vorfeld von Klassenkonferenzen kann es zur Aufgabe gehören, in Beratungsgesprächen zur Bewertung des persönlichen Hintergrundes eines Fehlverhaltens beizutragen und ggf. geeignete pädagogische Maßnahmen zu empfehlen. Entsprechende Gesprächstermine müssen deshalb vor der Klassenkonferenz vereinbart werden. Stand: 2004 |