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Die Schulordnung

Um allen Schülern der Erich-Fried-Gesamtschule eine den Richtlinien gemäße Schullaufbahn zu ermöglichen, ist es notwendig, sich auf Regeln des miteinander Lebens und Lernens zu einigen.

Die Schulkonferenz der Erich-Fried-Gesamtschule hat nach intensiven Beratungen in den einzelnen Gremien der Schule folgende Grundsätze schulischen Zusammenlebens für alle am Schulleben Beteiligten festgelegt:

  • Wir üben und zeigen Toleranz im alltäglichen Umgang miteinander.
  • Wir zeigen Toleranz für behinderte Mitmenschen, für ausländische MitschülerInnen und Mitbürger, für Menschen anderen Glaubens und anderen Denkens und respektieren sie.
  • Wir gehen freundlich miteinander um und zeigen Verständnis und Geduld füreinander.
  • Wir lehnen sowohl physische als auch psychische Gewalt ab.

Es besteht Konsens, dass bei Fehlverhalten bzw. Verstößen gegen o. a. Grundsätze sowie gegen andere Regeln in der Schule (Hausordnung, Pausenordnung, Mensaordnung, Klassenregeln) von Seiten der Schule Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Ein fester Maßnahmenkatalog wird jedoch nicht gewünscht, um eine jeweils individuelle Einzelfallentscheidung zu ermöglichen.

Für die am Schulleben Beteiligten heißt dies im Einzelnen:

Die Lehrerinnen und Lehrer

  • achten auf pünktlichen Unterrichtsbeginn
  • haben Zeit für ihre SchülerInnen
  • behandeln ihre SchülerInnen freundlich und nehmen deren Probleme ernst
  • setzen gezielt das Lob als pädagogische Methode ein
  • achten auf Sauberkeit in der Schule
  • diskutieren die Schulregeln mit den SchülerInnen
  • nehmen sich Zeit für gemeinsame Klassenaktionen/aktivitäten
  • sind offen für die Mitwirkung und Einflussnahme von Eltern auf die Gestaltung des Schullebens
  • planen schülerorientierten Unterricht, führen Projekte durch und vermitteln Lernfreude
  • reagieren angemessen und unmittelbar auf Verstöße gegen die Schulordnung und beziehen die Eltern bei der Konfliktlösung ein.

Die Schülerinnen und Schüler

  • verpflichten sich, die in Haus- und Schulordnung festgelegten Regeln zu beachten
  • respektieren das Lehrpersonal
  • erscheinen regelmäßig und pünktlich zum Unterricht
  • arbeiten im Unterricht aufmerksam und aktiv mit und erledigen regelmäßig ihre Hausaufgaben
  • erhalten die Möglichkeit, in einem Kummerkasten (SV-LehrerIn) über den an der Schule üblichen Beschwerdegang hinaus (FL/KL-BL/Sozialpäd/SL) Sorgen, Kritik zu äußern

Die Eltern

  • erhalten zur Einschulung ihres Kindes das Schulprogramm der Erich-Fried-Gesamtschule (incl. der Schulordnung) und verpflichten sich, ihre Kinder den darin festgelegten Vereinbarungen gemäß zu erziehen
  • begleiten die schulische Laufbahn ihres Kindes gemeinsam mit den LehrerInnen
  • betrachten die Erziehungsaufgabe als gemeinsamen Auftrag von Elternhaus und Schule und bieten ihre Zusammenarbeit bei Konflikten an
  • nehmen aktiv und unterstützend am Schulleben der Erich-Fried-Gesamtschule teil (bei Informationsveranstaltungen, Projekten, Wander- und Klassenfahrten, Klassenfeiern sowie an Klassenpflegschaftsabenden, Klassenkonferenzen und Elternsprechtagen)

Erzieherische Maßnahmen und Absprachen

Als Grundprinzip gilt: "Hinsehen - nicht Wegsehen". Dies setzt voraus, dass sich alle Lehrerinnen und Lehrer mit den Aufgaben identifizieren:

  • Jedem Konfliktfall (z. B. Zerstörung, Vandalismus, Gewalt ...) wird nachgegangen. Es wird versucht ihn aufzuklären und mit den Beteiligten gemeinsam aufzulösen.
  • Zuständig sind in der Reihenfolge KlassenlehrerIn und Co-KlassenlehrerIn, BeratungslehrerIn, Sozialpädagogin, Schulleitung (i. d. R. Abteilungsleiter).
  • Über den "Konfliktfall" wird eine Aktennotiz angefertigt.
  • Erziehungsberechtigte werden über das Fehlverhalten ihres Kindes telefonisch, schriftlich oder in der Schule frühzeitig informiert und in die weiteren Vorgehensweisen eingebunden.
  • Die SchülerInnen sind für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich.
  • Es existieren Ordnungsdienstpläne für jeden Klassenraum. 2 SchülerInnen und 2 "ErsatzschülerInnen" sind für die Aufräumarbeiten in der Klasse verantwortlich. Die Raumpflegerinnen überprüfen die Durchführung und tragen mögliche Beanstandungen in eine Liste ein, die im Lehrerzimmer aushängt.
  • Ein Hofdienstplan bestimmt jeweils eine Klasse eine Woche lang, den Schulhof sauber zu halten. Der Hausmeister überprüft die Durchführung.
  • Ein Mensadienstplan regelt das Sauberhalten der Mensa. Aufsichtführende Lehrkräfte überprüfen die Durchführung.
  • Jährlich durchgeführte Aktionstage helfen, Schmierereien zu verhindern, da die SchülerInnen während der Aktionstage ihren eigenen Klassenraum selbst gestalten. Dafür notwendige Materialien (Farbe, Pinsel etc.) stellt uns die Stadt Herne zur Verfügung (so lange Gelder vorhanden sind).
  • Soziale Aufgabenübernahme (Reinigungsarbeiten, Beseitigung von Vandalismussschäden) ergänzt bzw. ersetzt das fachliche Nacharbeiten für Fehlverhalten.
  • In Teamsitzungen, Teilkonferenzen, Lehrerkonferenzen und Schulkonferenzen wird regelmäßig über pädagogische und erzieherische Maßnahmen beraten und die Ergebnisse werden durch Protokolle festgehalten.
  • Enge Kontakte mit zuständigen Behörden wie z. B. Polizei, Schwangerschafts- und Suchtberatung sind Bestandteil der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen.
  • Verhaltensauffällige SchülerInnen führen so genannte Kontakthefte. Ihre Anwesenheit wird vom jeweiligen Lehrer durch Unterschrift bestätigt. "Hardliner" werden dadurch während der Schulzeit "von der Straße" geholt, kriminelle Delikte möglicherweise verhindert.
  • Verhaltensauffällige SchülerInnen müssen telefonisch im Sekretariat von den Eltern krankgemeldet werden. Die Sekretärin legt dem jeweiligen Klassenlehrer die Benachrichtigung ins Fach (telefonische Krankmeldung).
  • Die Schulleitung kontrolliert die Einhaltung der dem Lehrpersonal aufgetragenen "Aufsichtsregelungen".
  • Ein vorzeitiges, ungeplantes Entfernen aus dem Unterricht, z. B. im Krankheitsfall, ist mit den Erziehungsberechtigten telefonisch abzustimmen sowie im Klassenbuch und in der Anwesenheitsliste im Sekretariat zu dokumentieren. Verantwortlich dafür ist der/die KlassenlehrerIn bzw. der/die Co-KlassenlehrerIn.
  • Ein pünktlicher Unterrichtsbeginn sollte selbstverständlich sein.
  • Die Schulgebäude sind in den großen Pausen abgeschlossen. OberstufenschülerInnen dürfen sich während der Pausen im Gebäude aufhalten. Die übrigen SchülerInnen halten sich auf dem Schulhof und/oder der Mensa auf.
  • Die Klassen- bzw. Fachräume werden von den zuletzt unterrichtenden LehrerInnen verschlossen.
  • Die Toiletten sind während des Unterrichts verschlossen. Sie werden in den Pausen von den Aufsicht führenden LehrerInnen geöffnet und nach der Pause wieder verschlossen. Bei weiterem "Bedarf" muss der hierfür notwendige Schlüssel vom Sekretariat besorgt werden. Hierfür trägt sich der Schüler in eine Liste ein, in die auch die Abhol- und Rückgabezeiten vermerkt werden.
  • In besonders schwierigen Klassen (z. B. im 7. Jg.) werden zusätzliche erzieherische Absprachen getroffen (z. B.: Nach der Unterrichtsstunde bleibt der Fachlehrer/die Fachlehrerin so lang in der Klasse, bis der/die nächste LehrerIn erscheint," oder "bei wiederholten Unterrichtsstörungen wird der/die SchülerIn nicht vor die Tür gesetzt, sondern mit einer Aufgabe versehen in die Parallelklasse gebracht"). Das Fehlverhalten wird schriftlich protokolliert. Im Einzelfall wird dann entschieden, ob "weitergehende Maßnahmen" notwendig sind.
  • Bei wiederholten Störungen des Unterrichts kann ein Schüler von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden.
    Diese Maßnahme muss in Relation zu dem Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin stehen und darf nur angewendet werden, wenn ein(e) SchülerIn durch anhaltende oder wiederholte Äußerungen/Aktivitäten den Unterrichtsauflauf ernstlich in Frage stellt. Es darf kein bequemes Mittel sein, sich eines/r lästigen Schülers/in zu entledigen (Vgl. ASchO § 13).
  • Der/Die FachlehrerIn muss dafür sorgen, dass die Beaufsichtigung sichergestellt ist (Absprache mit dem/der TeamkollegIn im Nachbarklassenraum).
  • Der/Die Schülerin bekommt für diese Zeit eine Aufgabe, die anschließend vom Fachlehrer / von der Fachlehrerin kontrolliert wird.
  • Über den Ausschluss macht sich der Fachlehrer / die Fachlehrerin eine Notiz für die Schülerakte und informiert umgehend KL/Co-Kl.
  • Der Fachlehrer/die Fachlehrerin führt ein Einzelgespräch mit dem Schüler / der Schülerin über das Fehlverhalten.
  • Evtl. muss der versäumte Unterrichtsstoff zu Hause oder in der Schule nachgearbeitet werden.
  • Je nach Schwere des Fehlverhaltens bzw. im Wiederholungsfall werden die Eltern informiert (evtl. ein Gesprächstermin in der Schule vereinbart) und/oder BL/SOZPÄD/AL/SL eingeschaltet.

Auch hier hinein kann man alles mögliche schreiben.

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